Mit unserem umfassenden Kompetenzspektrum sind wir in der Lage, für unsere Mandanten maßgeschneiderte Leistungspakete mit genau den Komponenten zu entwickeln, die aktuell und in Zukunft erforderlich sind.
Ob bei notwendigen laufenden Deklarationsanwendungen oder bei der Entwicklung und Optimierung von Strategien für die Zukunft. Ausführlichere Informationen geben wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Die folgende Übersicht gibt einen ersten Eindruck von unserer Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftsprüfung
Wir bieten das gesamte Spektrum angefragter Wirtschaftsprüferleistungen. Diese Aufgaben werden wir verlässlich lösen:
- Prüfung von Jahres-, Zwischen- und Konzernabschlüssen
- Prüferische Durchsicht von Geschäftsbüchern
- Due-Diligence-Prüfung
- Unternehmensbewertungen zur Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
- Handelsrechtliche, aktienrechtliche und sonstige Sonderprüfungen auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis
Dabei setzen wir auf das Ineinandergreifen von Prüfung und Beratung, um den Mandanten einen Mehrwert zu garantieren. Stetigkeit und Kontinuität im Team zeichnen uns aus.
Steuerberatung
Vielfach sind über Jahre entstandene Strukturen – privat oder in Unternehmen – durch veränderte Verhältnisse und/oder gesetzliche Regelungen steuerlich nicht optimal. Ein Blick von außen lässt dies häufig schnell erkennen. Dennoch können die Verhältnisse nicht immer steueroptimiert gestaltet werden, z.B. weil widerstreitende familiäre oder unterschiedliche Gesellschafterinteressen eine Rolle spielen oder weil andere Gestaltungen einfach betriebswirtschaftlich unsinnig sind. Steueroptimierungen finden dann ihre Grenzen.
Unser Ziel ist es, die steuerlichen Möglichkeiten unter den gegebenen Rahmenbedingungen unserer Mandanten optimal zu nutzen. Dafür treten wir ein. Dafür besitzen wir die fachliche und die emotionale Kompetenz. Um dies zu gewährleisten, haben wir Steueränderungen laufend im Blick und wenden das geänderte Recht jeweils auf den konkreten Steuerfall an, damit unsere Mandanten keinesfalls zu viel Steuern zahlen, egal ob Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Stromsteuer, etc.
Im Rahmen unserer steuerlichen Durchsetzungsberatung wahren wir die Interessen und Rechte unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung. Dies beginnt bereits mit der Beantwortung kritischer Fragen durch die Finanzämter zu abgegebenen Steuererklärungen oder der engmaschigen Begleitung einer Betriebsprüfung.
Sollte in diesem Rahmen keine Einigung zu erreichen sein, führen wir für unsere Mandanten erforderliche Einspruchs- und Klageverfahren bis hin zum Bundesfinanzhof durch. Dabei beraten wir Sie nachvollziehbar über unsere Einschätzungen der Erfolgsaussichten. Die weit überwiegende Zahl der von uns angestrengten Verfahren haben wir erfolgreich für unsere Mandanten geführt.
Rechnungswesen
Gerade kleinere Unternehmen verfügen über ihre jeweiligen Kernkompetenzen und kennen sich nicht in den Feinheiten der inzwischen komplizierten Rechnungslegungsvorschriften aus. Konzentrieren Sie sich auf Ihre wahren Kompetenzen, den Rest erledigen wir.
- Externe Finanz- und Anlagenbuchhaltung inklusive Umsatzsteuervoranmeldung
- Unterstützung beim Aufbau einer Kostenrechnung und eines effizienten Controllings und Berichtswesens
- Beratung bei der Finanzierungs- und Investitionsplanung unter wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen auf Basis der von uns bzw. vom Mandanten geführten Finanzbuchhaltung
- Offenlegung und Beratung zu den Offenlegungsverpflichtungen bzw. -erleichterungen
Personalbuchhaltung
Als Full-Service Dienstleister übernehmen wir selbstverständlich auch die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für unsere Mandanten. Dazu gehören insbesondere auch:
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherung
- Beratung zur Erstattung von steuerfreiem Arbeitslohn
- Verwaltung der Lohnkonten
- An- und Abmeldungen der Mitarbeiter
- Meldungen zur Berufsgenossenschaft und zu Ausgleichsabgaben
- Anträge auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Arbeitgeberaufwendungen
- Sonstige gesetzlichen Meldungen
- Erstellung der Datenträger für den Zahlungsverkehr
Bereichsübergreifende Beratung
Das Ineinandergreifen unserer unterschiedlichen Kompetenzen erzeugt den größten Mehrwert für unsere Mandanten. Unabhängig, ob im Rahmen der Existenzgründung, bei Unternehmensreorganisationen, bei Erb- und Nachfolgeplanungen, in Finanzierungsfragen oder in Sanierungsfällen: Immer ist betriebswirtschaftliches Verständnis, gepaart mit wirtschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Kompetenz gefragt.
Unsere Mandanten profitieren in allen Bereichen von unserer großen Erfahrung. Und sollten wir bestimmte Beratungsfelder nicht abdecken können, so sind wir in der Lage, die richtigen Experten zur Problemlösung extern zu identifizieren. Wir arbeiten mit einem großen Netzwerk von Rechtsanwälten und Notaren, EDV-Experten und anderen Branchendienstleistern seit Jahren erfolgreich zusammen.